/ Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Einbeziehung der AGB
(1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen AMFINITY 3D, Inhaber Tobias List, Mozartstraße 9, 91489 Wilhelmsdorf (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden. Sie gelten insbesondere für Verträge über die Herstellung individuell gefertigter 3D-Druck-Erzeugnisse, 3D-Scanning, Digitalisierung, CAD-Konstruktion, Reverse Engineering, Messtechnik und damit verbundene Beratungs- sowie Nachbearbeitungsleistungen.
(2) Vertragspartner
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Einbeziehung der AGB
Diese AGB werden durch ausdrücklichen Hinweis im Angebot, durch Übermittlung in Textform oder durch Verlinkung in der Auftragsbestätigung in den Vertrag einbezogen. Mit Annahme des Angebots oder mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.
(4) Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt nach individueller Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:
- Herstellung von 3D-Druck-Erzeugnissen nach Kundenvorgabe (insbesondere im FDM-Verfahren inhouse)
- Vermittlung und Abwicklung weiterer Druckverfahren (insbesondere SLA, SLS, MJF, SLM, XXL-Großformat, CNC-Fertigung) über qualifizierte Fertigungspartner
- CAD-Konstruktion, fertigungsgerechte Aufbereitung und Designanpassung
- Reverse Engineering, 3D-Scanning und Digitalisierung von Objekten
- Nachbearbeitung gefertigter Teile (Schleifen, Lackieren, UV-Druckveredelung u. a.)
- Beratungsleistungen rund um Konstruktion, Materialwahl und Fertigungsverfahren
(2) Verlängerte Werkbank
Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Fertigungspartner als verlängerte Werkbank ausführen zu lassen. Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich der Anbieter. Der Anbieter wählt die Fertigungspartner mit branchenüblicher Sorgfalt aus und stellt sicher, dass eine vertrauliche Verarbeitung der Kundendaten gewährleistet ist (siehe § 13).
(3) Leistungsänderungen
Der Anbieter ist berechtigt, technisch notwendige Änderungen am Leistungsgegenstand vorzunehmen, soweit diese die Funktion und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen der Geometrie, der Wandstärken, der Stützstrukturen oder der Druckorientierung zur Sicherstellung der Druckbarkeit. Eingriffe in das gestalterische Erscheinungsbild erfolgen nur nach Rücksprache mit dem Kunden.
(4) Keine Rechtsberatung
Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Eine Prüfung urheber-, marken- oder sonstiger schutzrechtlicher Zulässigkeit der Kundenvorgaben ist nicht Bestandteil der Leistung. Die diesbezügliche Verantwortung verbleibt beim Kunden (siehe § 11).
§ 3 Vertragsschluss, Bedenkzeit, freiwilliges Rücktrittsrecht
(1) Angebote
Angebote des Anbieters sind freibleibend und 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt ist. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
(2) Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Übereinstimmung von Angebot und Annahme zustande. Die Annahme durch den Kunden erfolgt entweder durch Erklärung in Textform (E-Mail, Brief), über die digitale Annahmefunktion eines vom Anbieter übermittelten Angebotsdokuments oder durch eindeutige konkludente Handlung (z. B. Anzahlung mit Bezug auf das Angebot).
(3) Freiwilliges Rücktrittsrecht („Bedenkzeit“)
Zusätzlich zu etwaigen gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechten räumt der Anbieter dem Kunden ein freiwilliges, vertragliches Rücktrittsrecht von 48 Stunden ab Vertragsschluss ein, sofern die Produktion noch nicht begonnen wurde und keine kundenspezifischen Materialien oder Fremdleistungen bereits beauftragt sind. Bei Express-Aufträgen verkürzt sich diese Frist auf 24 Stunden. Der Rücktritt ist in Textform an info@amfinity3d.de zu erklären.
Klarstellung: Dieses freiwillige Rücktrittsrecht tritt neben das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 8 dieser AGB und schränkt dieses in keinem Fall ein. Soweit dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, kann er wählen, welches der beiden Rechte er ausübt.
(4) Beginn der Bearbeitungsfristen
Liefer- und Bearbeitungsfristen beginnen erst nach Ablauf der freiwilligen Bedenkzeit, nach vollständiger technischer Klärung, nach Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Daten oder Objekte durch den Kunden sowie, sofern vereinbart, nach Eingang der Anzahlung.
(5) Stornierung nach Ablauf der Bedenkzeit
Nach Ablauf des freiwilligen Rücktrittsrechts ist eine einseitige Stornierung durch den Kunden nicht mehr möglich. Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages nach Produktionsbeginn ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, beauftragten Fremdleistungen sowie angefallene Material- und Vorbereitungskosten in Rechnung zu stellen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bereitstellung von Daten und Objekten
Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Daten (z. B. CAD-Dateien im gängigen Format wie STL, STEP, 3MF), Skizzen, Beschreibungen oder Originalobjekte rechtzeitig, vollständig und in einer technisch verwendbaren Qualität zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(2) Prüfung von Mustern, Freigaben
Stellt der Anbieter dem Kunden Konstruktionsentwürfe, Visualisierungen, Druckvorschauen oder Musterteile zur Freigabe zur Verfügung, hat der Kunde diese unverzüglich auf Funktion, Passgenauigkeit und gestalterische Vorgaben zu prüfen. Nach erteilter Freigabe trifft den Anbieter keine Verantwortung mehr für darin enthaltene und vom Kunden nicht beanstandete Eigenschaften. Die Freigabe kann ausdrücklich in Textform oder durch erkennbare Zustimmung erfolgen.
(3) Vor-Ort-Termine
Bei vereinbarten Vor-Ort-Terminen (z. B. für Scans) stellt der Kunde den Zugang, eine geeignete Arbeitsumgebung sowie die zu bearbeitenden Objekte termingerecht bereit. Verzögerungen durch den Kunden, etwa mangelnde Vorbereitung oder fehlende Objekte, können pro angefangener 30 Minuten gemäß dem im Angebot vereinbarten Stundensatz nachberechnet werden. Werden weniger Objekte als vereinbart bereitgestellt, kann der Anbieter den vollen Angebotspreis oder eine Ausfallpauschale geltend machen.
(4) Materialeignung
Die Verantwortung für die funktionale Eignung des gewählten Materials sowie für den Verwendungszweck des Endprodukts trägt der Kunde. Materialempfehlungen des Anbieters sind unverbindlich und ersetzen keine eigenständige Bewertung durch den Kunden, insbesondere im Hinblick auf mechanische, thermische, chemische, elektrische, lebensmittelechte oder medizinische Anforderungen. Für sicherheitskritische Anwendungen sind eigene Eignungs- und Funktionsprüfungen des Kunden zwingend.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preisbildung
Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Sämtliche Preise verstehen sich ab Geschäftssitz und exklusive Versand- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(2) Zahlungsbedingungen, drei Varianten
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Standard – Rechnung nach Lieferung: Die Vergütung wird nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Anzahlung bei Großaufträgen ab 1.500 € Auftragswert: Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Bruttoauftragswertes fällig. Der Restbetrag ist binnen 14 Kalendertagen nach Lieferung ohne Abzug zu zahlen.
- Anzahlung oder Vorkasse bei Aufträgen ab 5.000 € Auftragswert: Bei Auftragserteilung wird wahlweise eine Anzahlung in Höhe von 50 % mit Restzahlung binnen 14 Kalendertagen nach Lieferung oder eine vollständige Vorkasse vereinbart. Die jeweils anwendbare Variante wird im Angebot ausgewiesen.
(3) Trennung von Vertragsschluss und Anzahlung
Der wirksame Vertragsschluss hängt nicht von der Leistung der Anzahlung ab. Geht die Anzahlung nicht binnen 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss ein, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(4) Zahlungswege
Zahlungen erfolgen üblicherweise per SEPA-Banküberweisung; eine kostenlose und zumutbare Zahlungsmöglichkeit per Banküberweisung wird stets angeboten. Etwaige durch besondere Zahlungswege entstehende Gebühren können weiterberechnet werden, sofern der Kunde dieser Zahlungsart ausdrücklich zugestimmt hat.
(5) Verzug
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Annahmeverzug
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist der Anbieter berechtigt, die entstehenden Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann mit Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Liefer- und Bearbeitungszeit, Versand, Gefahrübergang
(1) Liefertermine als unverbindliche Richtwerte
Im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung genannte Liefer- und Bearbeitungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, unverbindliche Richtwerte zur Orientierung des Kunden. Sie stellen eine Schätzung des regelmäßigen Zeitbedarfs unter normalen Bedingungen dar.
Verbindliche Fixtermine kommen ausschließlich durch ausdrückliche, schriftliche Zusage des Anbieters mit dem Wortlaut „verbindlicher Liefertermin“ oder „Fixtermin“ zustande. Auch ohne verbindlichen Fixtermin bleibt das Recht des Kunden, nach den Vorschriften der §§ 280, 281, 323 BGB unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, sobald sich der Anbieter im Verzug befindet, unberührt.
(2) Beginn der Frist
Liefer- und Bearbeitungsfristen beginnen mit dem in § 3 Abs. 4 dieser AGB genannten Zeitpunkt.
(3) Versand und Übergabe
Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Abholung am Geschäftssitz des Anbieters, durch Versand mit einem Versanddienstleister auf Kosten des Kunden oder durch persönliche Übergabe beim Kunden vor Ort. Versand erfolgt grundsätzlich versichert in handelsüblicher Verpackung. Unversicherter Versand ist nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Kunden möglich.
(4) Gefahrübergang
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache erst mit der Übergabe an den Verbraucher über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume des Anbieters. Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe über.
(5) Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
(6) Höhere Gewalt und Lieferhindernisse
Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Anbieters, insbesondere höhere Gewalt, Energieknappheit, Materialengpässe, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Ausfälle bei Fertigungspartnern befreien für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich. Bei einer Verzögerung von mehr als vier Wochen sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Besonderheiten 3D-Scanning und Digitalisierung
(1) Messgenauigkeit
Ohne ausdrückliche Vereinbarung eines zertifizierten Messprotokolls dienen die erstellten Scan-Daten als Konstruktions- und Referenzgrundlage, nicht als amtliche Eichung oder prüftechnisch zertifizierte Messung.
(2) Umgang mit Kundeneigentum
Zur Bearbeitung überlassene Originalobjekte werden mit branchenüblicher Sorgfalt behandelt. Der Rückversand erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde hat den Anbieter über besondere Empfindlichkeiten (z. B. UV-, Feuchtigkeits- oder Temperaturempfindlichkeit, ideeller oder besonders hoher materieller Wert) bei Übergabe schriftlich zu informieren.
(3) Wartezeiten und Terminänderungen
Werden vereinbarte Vor-Ort-Termine kurzfristig durch den Kunden verschoben oder abgesagt (weniger als 48 Stunden vor Termin), kann eine angemessene Ausfallpauschale gemäß Angebot in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Widerrufsrecht
(1) Anwendungsbereich
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu, sofern keine Ausnahme nach Abs. 4 dieses Paragraphen einschlägig ist. Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.
(2) Widerrufsbelehrung
Die vollständige Widerrufsbelehrung mit allen Fristen, Rechtsfolgen und dem Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der eigenen Widerrufsseite.
(3) Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung einer reinen Dienstleistung begonnen (z. B. CAD-Konstruktion ohne anschließenden Druck), hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs einen verhältnismäßigen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
(4) Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB insbesondere nicht bei Verträgen:
- Nr. 1 – zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (gilt insbesondere für sämtliche individuell gefertigten 3D-Druck-Erzeugnisse, individuelle CAD-Konstruktionen, Reverse-Engineering-Leistungen sowie maßgefertigte Scans);
- Nr. 2 – zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- Nr. 11 – zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Beförderung, Mietwagen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitveranstaltungen, soweit ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
(5) Wann trotz 3D-Druck-Kontext ein Widerrufsrecht besteht
Der Ausschluss nach Absatz 4 Nr. 1 setzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass eine echte Anfertigung nach individueller Vorgabe des Verbrauchers erfolgt. Ein Widerrufsrecht kann demgegenüber bestehen, wenn die Bestellung keine solche individuelle Vorgabe erfordert, insbesondere bei:
- vorgefertigten Standardartikeln aus dem Standardangebot des Anbieters ohne kundenspezifische Anpassung;
- reinen Beratungs- oder Schulungsleistungen ohne körperliche Lieferung;
- Bestellungen, bei denen lediglich aus einem festen Konfigurator oder Katalog ausgewählt wird, ohne dass eine Anfertigung nach Kundenzeichnung, STL-Datei, Scan oder vergleichbarer individueller Vorgabe erforderlich ist.
Im Zweifel weist der Anbieter den Verbraucher bereits vor Vertragsschluss in Textform auf das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufsrechts hin.
(6) Muster-Widerrufsformular
Ein Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB ist auf der Widerrufsseite abrufbar und in der PDF-Fassung dieser AGB als Anhang enthalten.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gesetzliche Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, sofern in dieser AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Die Verträge des Anbieters sind je nach Schwerpunkt der Leistung als Werkverträge (insbesondere bei Fertigung nach Kundenvorgabe, CAD-Konstruktion, 3D-Scanning, Reverse Engineering) oder als Werklieferungsverträge im Sinne von § 650 BGB einzuordnen.
Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen die jeweils gesetzlich vorgesehene Frist, regelmäßig 24 Monate ab Abnahme bzw. Ablieferung. Eine Verkürzung dieser Frist gegenüber Verbrauchern erfolgt nicht.
Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist für Werklieferungs- und Kaufverträge (§ 650, § 437 BGB) auf 12 Monate ab Ablieferung verkürzt; für reine Werkverträge bleibt es bei der gesetzlichen Frist nach § 634a BGB. Ausgenommen sind in jedem Fall Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Verfahrenstypische Toleranzen als Beschaffenheitsvereinbarung
Die nachstehenden verfahrenstypischen Toleranzwerte gelten als ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von §§ 434 Abs. 1 Nr. 1, 633 Abs. 2 Nr. 1 BGB und stellen keinen Haftungsausschluss dar. Soweit im Angebot keine engeren Toleranzen ausdrücklich vereinbart sind, ist die Leistung mangelfrei, wenn sie die folgenden Richtwerte einhält:
| Verfahren | Maßtoleranz (Richtwert) | Bemerkung |
|---|---|---|
| FDM (Fused Deposition Modeling) | ± 0,2 mm oder ± 0,15 % | Schichtlinien sichtbar; materialabhängige Schrumpfung |
| SLA (Stereolithografie) | ± 0,05 mm oder ± 0,1 % | Höchste Detailauflösung, glatte Oberflächen; Stützstrukturen erforderlich |
| SLS (Selektives Lasersintern) | ± 0,3 mm bzw. ± 0,3 % | Körnige Oberfläche, isotrope Eigenschaften; keine Stützstrukturen nötig |
| MJF (Multi Jet Fusion) | ± 0,3 % (mindestens ± 0,2 mm) | Homogene Bauteile, hohe Wiederholgenauigkeit |
| DMLS (Direct Metal Laser Sintering, Metall) | ± 0,1 mm bis ± 0,2 mm | Partielles Sintern; mechanische Nachbearbeitung üblich |
| SLM (Selective Laser Melting, Metall) | ± 0,05 mm bis ± 0,1 mm | Vollständige Schmelze, höchste Dichte; mechanische Nachbearbeitung üblich |
Hinweis: Die genannten Werte sind branchenübliche Richtwerte. Die tatsächlich erreichbare Genauigkeit hängt von Teilegröße, Geometrie, Materialwahl, Maschinenkalibration und Nachbearbeitungsschritten ab. Engere Toleranzen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im jeweiligen Auftrag.
(3) Oberflächenqualität und Farbabweichungen
Verfahrenstypische Schichtlinien, geringfügige Farbabweichungen, leichte Verzugserscheinungen, Stützstrukturreste oder Ungleichmäßigkeiten der Oberfläche innerhalb branchenüblicher Grenzen stellen keinen Mangel dar. Eine besondere Oberflächenqualität (z. B. RAL-Farbe, definierte Rauheit) bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
(4) Untersuchungs- und Rügepflicht bei Unternehmern
Für Unternehmer gilt § 377 HGB: offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen sieben Werktagen nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(5) Nacherfüllung
Im Falle eines berechtigten Mangelvorwurfes ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Anbieter sie endgültig, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein gleichzeitiger Schadensersatzanspruch bleibt gemäß § 10 unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen;
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes;
- im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).
(3) Haftungs-Cap gegenüber Unternehmern
(4) Ausschluss weitergehender Haftung
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktions- und Betriebsunterbrechungen sowie für Datenverluste, soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt. Der Kunde trägt die Verantwortung für regelmäßige, geeignete Sicherungen seiner Daten.
(5) Mitverschulden des Kunden
Bei Mitverschulden des Kunden, insbesondere bei fehlerhaften CAD-Dateien, unzulänglichen Mitwirkungshandlungen, Freigabe trotz erkennbarer Mängel oder unsachgemäßer Verwendung des Endprodukts, mindert sich die Haftung des Anbieters entsprechend § 254 BGB.
(6) Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren in der gesetzlichen Frist. Soweit es sich nicht um Ansprüche nach Absatz 1 handelt, verjähren sie gegenüber Unternehmern bereits ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 11 Schutzrechte, Nutzungsrechte, Urheberrecht, Freistellung
(1) Vom Kunden bereitgestellte Daten und Objekte
Soweit der Kunde dem Anbieter Daten (z. B. CAD-Modelle, STL-Dateien, Skizzen, Fotos) oder Objekte zur Verfügung stellt, verbleiben die hieran bestehenden Urheber-, Schutz- und Nutzungsrechte beim Kunden bzw. dem jeweiligen Originalrechteinhaber. Der Kunde räumt dem Anbieter das für die Vertragserfüllung erforderliche, zeitlich auf die Vertragsdurchführung befristete, einfache Nutzungsrecht ein.
(2) Scan und Rekonstruktion fremder Objekte
Lässt der Kunde ein nicht von ihm selbst geschaffenes Objekt scannen, vermessen, rekonstruieren oder nachfertigen, verbleiben die Urheber-, Patent-, Design- und sonstigen Schutzrechte am Originalobjekt beim jeweiligen Rechteinhaber (z. B. Hersteller, Designer, Urheber). Der Auftrag des Kunden ist insoweit nur zulässig, wenn der Kunde über die hierfür erforderlichen Nutzungs- oder Lizenzrechte verfügt oder die Vervielfältigung ausnahmsweise gesetzlich gestattet ist (z. B. Privatkopieprivileg gemäß § 53 UrhG, sofern einschlägig).
(3) Neukonstruktionen des Anbieters
Erstellt der Anbieter auf bloße Anregung des Kunden ein Modell vollständig neu (z. B. auf Basis einer reinen Funktionsbeschreibung ohne Beistellung schützbarer Vorlagen), entstehen die Urheber- und Nutzungsrechte zunächst beim Anbieter. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung das vertraglich vereinbarte, in der Regel einfache Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Eine kommerzielle Weiterverwertung, Übertragung an Dritte oder Bearbeitung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ggf. einer zusätzlichen Vergütung.
(4) Auftragsspezifische Festlegung
Die Zuordnung der Rechte gemäß Abs. 1 bis 3 ist je Auftrag individuell festlegbar und sollte im Angebot oder in der Auftragsbestätigung schriftlich konkretisiert werden, soweit Abweichungen von der vorstehenden Grundregel gewünscht sind.
(5) Freistellung des Anbieters
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Physische Ware
Der Anbieter behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils geschuldeten Vergütung vor. Bei laufender Geschäftsbeziehung gegenüber Unternehmern behält sich der Anbieter das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor (Kontokorrentvorbehalt).
(2) Verarbeitung und Weiterverkauf gegenüber Unternehmern (verlängerter Eigentumsvorbehalt)
Verarbeitet ein Unternehmer als Kunde die Vorbehaltsware, erfolgt dies stets im Auftrag und für den Anbieter, ohne dass dem Anbieter daraus Verbindlichkeiten entstehen. Werden Vorbehaltswaren mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Sachen verbunden oder vermischt, erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
(3) Digitale Datensätze
An sämtlichen vom Anbieter erstellten oder aufbereiteten digitalen Datensätzen, Konstruktionsdaten, Slicer-Dateien und Vorab-Visualisierungen verbleiben Urheber- und Nutzungsrechte bis zur vollständigen Begleichung der Vergütung beim Anbieter. Vor diesem Zeitpunkt ist eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Verwertung durch den Kunden untersagt.
(4) Mitteilungspflichten
Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen zu informieren, insbesondere über Pfändungen.
§ 13 Datenschutz, Vertraulichkeit, Sublieferanten
(1) Vertraulichkeit
Der Anbieter behandelt alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, Daten, Konstruktionen und Designs des Kunden vertraulich und nutzt sie ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung. Die Vertraulichkeit gilt unbefristet über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
(2) Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die ausführlichen Informationen nach Art. 13 DSGVO, insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, sind im gesonderten Dokument „Datenschutzhinweise AMFINITY 3D“ geregelt. Dieses wird dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt und ist Teil der vorvertraglichen Informationen, ohne selbst Vertragsbestandteil zu werden.
(3) Sublieferanten und verlängerte Werkbank
Zur Erfüllung bestimmter Auftragsbestandteile (z. B. spezielle Druckverfahren wie SLA, SLS, MJF, SLM, Großformat-FDM, CNC-Bearbeitung) bedient sich der Anbieter qualifizierter Fertigungspartner als verlängerte Werkbank. Die Weitergabe technischer Daten (z. B. STL- oder STEP-Dateien) und der zur Lieferabwicklung erforderlichen Stammdaten an diese Partner erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang. Sofern personenbezogene Daten betroffen sind, schließt der Anbieter mit dem jeweiligen Partner einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(4) Datensicherung
Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden. Eine darüber hinausgehende Sicherungspflicht oder Pflicht zur dauerhaften Archivierung von Kundendaten besteht nicht; eine eigene, regelmäßige Sicherung obliegt dem Kunden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Rechtswahl
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Ausschluss UN-Kaufrecht
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Anbieters (91489 Wilhelmsdorf). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Verbraucherschlichtung (§ 36 VSBG)
(5) Hinweis zum Widerrufsbutton (§ 312k BGB)
Der Anbieter unterhält weder einen Onlineshop noch eine sonstige elektronische Bestellfunktion auf einer Website. Verträge werden ausschließlich individuell in Textform (insbesondere per E-Mail) geschlossen. Die ab 19. Juni 2026 geltende Pflicht zur Bereitstellung einer Widerrufsschaltfläche („Widerrufsbutton“) nach § 312k BGB für online geschlossene Verbraucherverträge ist daher auf die Geschäftstätigkeit des Anbieters nicht anwendbar.
(6) Irrtumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich vor, offensichtliche Schreib-, Druck- oder Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen nachträglich zu korrigieren.
(7) Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
(8) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für eine etwaige Vertragslücke.
(9) Stand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand Mai 2026.
